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Deutsche standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen von uns nicht beglaubigt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Folgende Dokumente werden ebenfalls nicht von uns beglaubigt: Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen, Kaufverträge, Schenkungsverträge, Testamente, Erbscheine, Gewerberegisterauszüge, Jagdscheine, Bebauungspläne und Zeugenerklärungen.
Die Vervielfältigung (inkl. Beglaubigung) von Pässen und Ausweisen ist nur zulässig, wenn es von Behörden angefordert wird. Das Schreiben der Behörde ist mitzubringen, dass die beglaubigte Kopie anfordert.